Hygienekonzept der Johanna-Friesen-Schule

15. Juni 2021

Hygienekonzept der Johanna-Friesen-Schule

15. Juni 2021

Die Umsetzung des „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule“ finden Sie hier in Form des Hygienekonzeptes der Johanna-Friesen-Schule.

 

Hygieneplan „Corona“ der GS Johanna-Friesen-Schule (Stand 04.03.2022)

Der Hygieneplan wird regelmäßig aktualisiert.

Jeder Mitarbeiter der GS Johanna-Friesen-Schule ist verpflichtet, sich an den Hygieneplan zu halten. Wir gehen mit gutem Beispiel voran und sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hinweise ernst nehmen und umsetzen.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere die Händehygiene und der Umgang mit Mund-Nasen-Schutz, sind mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren und einzuüben.

Alle regelmäßig an der Schule ein- und ausgehenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Institutes zu beachten.

 

Inhalt

1. Vorbemerkungen

2. Wichtige Maßnahmen/ Allgemeine Regelungen

2.1  Verpflichtende Testungen zu Hause

2.2  Maskenpflicht

2.3  Schulbesuch bei Erkrankungen

2.4  Ausschluss

2.5  Zutrittsbeschränkung

2.6  Dokumentation und Nachverfolgung

3. Persönliche Hygiene/Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

3.1  Lüftung

3.2  Reinigung, Abfall

3.3  Flure

4. Hygiene im Sanitärbereich

5. Infektionsschutz beim Schulsport

5.1  Sportgeräte

6. Infektionsschutz beim Musizieren und dialogischem Sprechen

7. Infektionsschutz bei der Ersten Hilfe

8. Wegführung

9. Meldepflicht…………………………………………………

1. Vorbemerkungen

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und allen an Schule Beteiligten beizutragen.

Der vorliegende Hygieneplan „Corona“ dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht.

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren.

2. Wichtige Maßnahmen/ Allgemeine Regelung

2.1  Verpflichtende Testungen zu Hause

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, müssen sich bis zum 02.05.2022 (danach freiwillig) selbst zu Hause auf das Coronavirus testen. Diese Testkits werden ihnen kostenlos von der Schule ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen und das negative Testergebnis muss vorgelegt werden.
Im Ausnahmefall kann der Test auf dem Schulhof unter Aufsicht nachgeholt werden.

Die Schülerinnen und Schüler, die ihrer Testpflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Schulpflicht.

Bei einem positiven Ergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss das Kind unverzüglich abgeholt werden.

2.2  Maskenpflicht

Im gesamten Schulgebäude, auch in Unterrichts- und Arbeitsräumen ist bis zum 21.03.2022 ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in der Schule zu tragen. Danach darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden. Eine Ersatzmaske muss im Ranzen sein. Wenn das Kind keine Maske dabei hat, muss es auf dem Schulhof warten und wird von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

Auf dem Schulhof sowie beim Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden, Zudem ermöglichen die Lehrkräfte regelmäßige Tragepausen (z.B. beim Lüften).

Das verpflichtende Tragen der Maske gilt für alle Personen: z.B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter, Eltern und Handwerker.

Hierfür ist für Schülerinnen und Schüler ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Dieser ist selbst mitzubringen und wird nicht gestellt. Alle übrigen Personen müssen eine medizinische Maske tragen.

Das Schulgebäude darf nur mit Maske betreten werden.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, wenden sich bitte an die Schulleitung.

Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zum MNS dar.

2.3  Schulbesuch bei Erkrankungen

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

  • Bei Auftreten von Symptomen in der Schulzeit muss das betroffene Kind abgeholt werden.

2.4  Ausschluss

Die Schule und das Schulgelände dürfen nicht von Personen betreten werden, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden sowie Personen, die unter häuslicher Quarantäne stehen.

2.5  Zutrittsbeschränkung

Die Anzahl der Personen im Schulgebäude ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass sie ihre Kinder nicht ins Schulgebäude begleiten dürfen.

Elterngespräche werden nach Möglichkeit per Telefon oder digital durchgeführt. Elterninformationen werden über die Homepage und über die Klassenlehrkräfte mitgeteilt.

Eltern betreten das Schulgebäude nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Der Einlass erfolgt nach dem Klingeln über den Haupteingang.

2.6  Dokumentation und Nachverfolgung

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls eine konsequente Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, muss folgendes dokumentiert werden:

  • Die Anwesenheit in den Klassenbüchern.
  • Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Anwesenheit des in der Schule eingesetzten Personals (Stunden- und Vertretungsplan).
  • Die Anwesenheit weiterer Personen (z. B. Handwerkerinnen und Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Kooperationspartner, Erziehungsberechtigte) mit Namen, Telefonnummer und Zeitpunkt des Betretens/Verlassens.

Diese Dokumentation ist drei Wochen aufzubewahren und muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.

3.  Persönliche Hygiene/Raumhygiene

Wichtigste Maßnahmen:

  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Maskenpflicht!
  • Mit den Händen nicht das Gesicht sowie die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken, Geländern und Wänden möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglich Abstand zu anderen Personen halten, am besten
  • Gründliche Händehygiene: Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://infektionsschutz.de/haendewaschen)

Die Kinder sind anzuhalten die Händereinigung durchzuführen:

  • nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes
  • nach jedem Toiletten-Gang
  • vor und nach dem Schulsport
  • nach den Pausen
  • vor dem Umgang mit Lebensmitteln (Frühstück)
  • nach Naseputzen

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    , Husten und Niesen

In jedem Klassenraum werden Einmalpapierhandtücher bereitgelegt. Seife im Handspender ist vorhanden.

3.1  Lüftung

Nach und während jeder Schulstunde (möglichst alle 20 Minuten) bzw. nach Anzeige der Luftgüteampel, sind die Fenster durch die Lehrkraft zu öffnen für mehrere Minuten.

3.2  Reinigung, Abfall

Computermäuse und Tastaturen sind von den Benutzern nach der Benutzung selbst mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.

Die Klassen erhalten in Erwachsenenhand ein Flächendesinfektionsmittel sowie ein

Handdesinfektionsmittel (beide flüssig), die im Bedarfsfall angewendet werden. Beide Desinfektionsmittel werden nur von Erwachsenen benutzt bzw. ausgeteilt. Es ist darauf zu achten, dass diese Mittel nicht unbeaufsichtigt im Raum stehen und nach Gebrauch verschlossen aufbewahrt werden.

Der Restmüllbehälter in den Klassenräumen wird in dieser Zeit für jeglichen Müll genutzt. Geleert wird der Mülleimer von den Reinigungsfachkräften.

3.3  Flure

Zur Gewährleistung der Abstandsreglungen ist ein Konzept zur Wegführung entwickelt worden, welches fortlaufend an die zu beschulenden Klassen angepasst wird. Darin sind die, für den Schulbeginn und – schluss und die Pausen, festgelegten Aufgänge einzuhalten. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln ist hier besonders zu achten.

4. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt. Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden und werden täglich geleert.

Die den jeweiligen Kohorten fest zugeteilten Toiletten (1. und 2. Klassen nutzen Toiletten der 2. Etage, 3. und 4. Klassen in der 1. Etage) suchen die Schülerinnen und Schülern mit Pylonen auf, um zu signalisieren, dass die Toilette besetzt ist. Die Pylonen werden nach jedem Toilettengang desinfiziert. Außerdem darf sich nicht mehr als 1 Mädchen bzw. Junge gleichzeitig im jeweiligen Sanitärbereich aufhalten.

Die Toiletten sind regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

5. Infektionsschutz beim Schulsport (Bewegungsstunde)

Die sportliche Betätigung muss zum Schutz vor Corona-Infektionen verantwortungsvoll erfolgen.

Die Regelungen der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ zur Durchführung des Sportunterrichts sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Im Übrigen gilt Folgendes:

Da in der Sporthalle ein permanenter Luftaustausch (Fenster können nur gekippt werden) nicht möglich ist, findet der Sportunterricht vorzugsweise auf dem Schulhof und nur innerhalb der festgelegten Kohorten statt. In den Umkleidekabinen kann nicht ausreichend gelüftet werden.

5.1  Sport – und Spielgeräte

Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.

6.  Infektionsschutz beim Musizieren und dialogischem Sprechen

(Musik, Englisch, Deutsch)

Die Regelungen der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ zur Durchführung von Gesangs- und Orchesteraufführungen ist zu beachten.

  • Der Raum ist vor dem Singen sowie nach 20 Minuten Singen gut zu lüften.
  • Zwischen allen Personen wird ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten, Maske darf abgenommen werden (Ausnahme: Dauer nur max 5 Minuten ohne Abstand).
  • Die Sängerinnen und Sänger singen alle in dieselbe Richtung.

7. Infektionsschutz bei der Ersten Hilfe

An erster Stelle steht die Sicherheit der Ersthelfenden. Wenn möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zur Minimierung des gegenseitigen Risikos sollte von beiden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt nötig ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen.

Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte Herz- druck-Massage ist dann ausreichend. Falls eine Beatmungsmaske mit Ventil unmittelbar zur Verfügung steht, sollte diese verwendet werden.

Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür ist Händedesinfektionsmittel, möglichst beim Erste- Hilfe-Material, zur Verwendung durch Ersthelfende bereitzuhalten. Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen) sind vor der erneuten Verwendung hygienisch aufzubereit

8. Wegführung

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Deswegen wurden den Klassen getrennte Eingänge zugewiesen.

Im Schulflur orientiert sich jeder an der rechten Wand und geht an dieser entlang.

9.  Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus sowie deren Verdacht ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung § 8 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

 

 

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